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Update 1 % Regel bei E-Autos

Bereits Anfang des Jahres habe ich über die Möglichkeit geschrieben, Elektrofahrzeuge sinnvoll in Ihrem Unternehmen einzusetzen, um so das Unternehmen für eine erfolgreiche Zukunft auszurichten und für die Kunden interessant zu machen.

Die Bundesregierung hat nun die sog. 0,5-Prozent-Regel für E-Fahrzeuge auf den Weg gebracht.

Die Neuregelung gilt sowohl für Elektro- als auch für Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Nutzung von Dienstwagen mit Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb steuerlich fördern, indem der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung von 1 % auf 0,5 % halbiert wird. Dafür nimmt das Kabinett Steuermindereinnahmen von schätzungsweise 1,96 Mrd Euro in Kauf.

Union und SPD hatten die Maßnahme bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt und versprechen sich davon einen Schub beim E-Auto-Absatz, denn Firmenwagen machen bei Pkw-Neuzulassungen einen Anteil von etwa einem Drittel aller Zulassungen aus. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hofft denn auch, dass sich dank der Förderung „auch ein reger Gebrauchtwagenmarkt etablieren kann“. E-Fahrzeuge würden dadurch preiswerter und für eine breite Kundengruppe interessanter.

Umweltverbände kritisieren den Beschluss dagegen als fehlgeleitetes Steuergeschenk, dass vor allem schwere und umweltschädliche Hybridfahrzeuge fördert.

Für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann die Nutzung eines geförderten Fahrzeugs durchaus eine Steuerersparnis von 1500 Euro im Jahr bedeuten. Und wenn sie Mitarbeiter beschäftigen, denen Sie ein solches Fahrzeug zur privaten Nutzung überlassen, dann sind weitere 1500 Euro Einsparpotenzial bei der Sozialversicherung vorstellbar.

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