Aktuelles

Neues Gesetz für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Bereits bestehende Gesetze werden regelmäßig durch den Gesetzgeber modifiziert – leider nicht immer zur Freude der Unternehmer. Zum 1. Januar 2018 gibt es jedoch einen Grund zur Freude. Die neue Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) tritt in Kraft. Was das bedeutet? Das versuche ich Ihnen gern anhand eines konkreten Beispiels zu erläutern.

Grundsätzlich gilt: schafft ein Unternehmer sich Wirtschaftsgüter an, so müssen diese über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Erwerben Sie im Januar eines Jahres also beispielsweise für 714 Euro brutto einen PC für Ihre Fahrschule, so entstehen für Sie Kosten in Höhe von 600 Euro netto. Unabhängig davon, ob Sie den Betrag beim Erwerb vollständig begleichen oder über mehrere Monate oder Jahre in Raten bezahlen, werden die Kosten im Steuerrecht über die Nutzungsdauer von hier drei Jahren verteilt. Steuerlich entstehen also im Jahr der Anschaffung nur 200 Euro Kosten, obwohl Sie unter Umständen bereits 600 Euro ausgegeben haben.

Das Steuerrecht kennt in diesem Zusammenhang die sog. Geringwertigen Wirtschaftsgüter. Hier gilt: bis zu einem Betrag von 410 Euro netto (487,90 Euro brutto) dürfen die Kosten für alle Wirtschaftsgüter grundsätzlich vollständig abgezogen werden – unabhängig von der gewöhnlichen Nutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsgutes.

Und diese Grenze hebt der Gesetzgeber zum 1. Januar 2018. Fortan ist es möglich, die Kosten für alle erworbenen Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800 Euro netto (952 Euro brutto) vollständig mit der Anschaffung abzuziehen. Im o.g. Beispiel dürfen somit die 600 Euro PC-Kosten bei Erwerb im Januar 2018 vollständig gewinnmindernd abgezogen werden.

Planen Sie in diesem Jahr noch die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes bis zu 800 Euro netto? Dann kann es für Sie sinnvoll sein, diese Anschaffung ins nächste Jahr zu verschieben. Wir beraten Sie gern, was in Ihrem Fall die beste Möglichkeit ist.

Kontakt

Partner

DATEV Mitglied 100 4c Website
 

erecht24 grau agentur klein

 LogoStBxAusbildung 300px

Newsletter

 Vorname
 
 
 
 
 

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren AGB und Datenschutzbestimmungen .