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Gaspreis Soforthilfe auch für Unternehmen!

Gestern, am 14. November 2022, wurde im Bundesrat die sogeannten "Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden" beschlossen, die sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen entlastet. Was das genau bedeutet, klären wir im heutigen Artikel:

Was ist die Gaspreis Soforthilfe?
 
Die viel diskutierte "Gaspreisbremse" ist weiterhin in der Mache und wird frühestens im Februar oder März 2023 in die Umsetzung gehen. Dann, wenn der größte Teil der Heizperiode bereits vorbei ist. Aus diesem Grund hat man nun diese milliardenschwere, einmalige Soforthilfe als Überbrückung auf den Weg gebracht,  um den Endverbraucher zu entlasten.  
Konkret bedeutete das, dass alle Gas- und Fernwärmekunden, egal ob Privathaushalt oder Unternehmen, im Dezember von der Zahlung der Voraus- und Abschlagszahlung befreit sind! Befreit sind alle Abnehmer, die maximal 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, davon sind Privathaushalte und Kleinstunternehmen weit entfernt! 
 
Was muss ich nun tun? 
 
In der Regel gibt es erstmal nichts zu tun. Zahlt ihr Euren Gasabschlag per Lastschrift, wird diese einfach vom Versorger ausgesetzt. Trotzdem solltet ihr natürlich im Auge behalten, ob dies dann auch tatsächlich so umgesetzt wurde. Solltet ihr den Abschlagsbetrag per Überweisung zahlen, könnt ihr diese einfach aussetzen. Achtung, denkt gegebenenfalls auch an einen Dauerauftrag! 
Anders sieht es aus, wenn ihr Gas  oder Fernwärme über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet bekommt. In diesem Fall wird die Abschlagszahlung beim Vermieter ausgesetzt, welcher diese dann über die Betriebskostenabrechnung 2022 zugunsten des Mieters verrechnet.  Das heißt, dass Mieter, die keinen eigenen Gasvertrag haben, in diesem Fall erst verspätet davon provitieren.  Solltet ihr durch Euren Vermieter in den letzten neun Monaten eine Erhöhung der Vorauszahlung erhalten haben, könnt ihr den Vorauszahlungbetrag um diese Erhöhung im Dezember reduzieren.  
 
Das heißt nun aber nicht, dass im Dezember alle Heizkörper auf Staatskosten voll aufgedreht werden können. Die tatsächliche Höhe der Hilfe wird dann auf Grundlage des Verbrauchs mit einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs und dem im Dezember 2022 geltenden Kilowattpreises errechnet.  Mit der Jahreabrechnung 2022 wird dann vom Versorger der tatsächliche Verbrauch mit der gekürzten Abschlagszahlung verrechnet. 

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