Am 23. Dezember 2022 hat die Bundesregierung die neuen Förderregeln für Elektrofahrzeuge auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Gefördert werden ab dem 01.01.2023 neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.

Ab 01.01.2023 beträgt der Bundesanteil beim Umweltbonus:
- 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro
- 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro
Ab 01.01.2024 sinkt der Bundesanteil auf:
- 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells
Ab 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Die Vorteile bei der privaten PKW Nutzung von Dienstfahrzeugen (0,25%- und 0,5%-Regel) bleiben auch über den Jahreswechsel hinaus bestehen, auch für Hybridfahrzeuge ist die Begünstigung weiterhin möglich.
Die Vorteile bei der privaten PKW Nutzung von Dienstfahrzeugen (0,25%- und 0,5%-Regel) bleiben auch über den Jahreswechsel hinaus bestehen, auch für Hybridfahrzeuge ist die Begünstigung weiterhin möglich.