Am 23. Dezember 2022 hat die Bundesregierung die neuen Förderregeln für Elektrofahrzeuge auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Gefördert werden ab dem 01.01.2023 neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge.
Eine Förderung von Hybridfahrzeugen mit dem Umweltbonus wird es nicht mehr geben. Die Höhe der Förderung nimmt mit zum 01.01.2024 langsam ab.
Ab 01.01.2023 beträgt der Bundesanteil beim Umweltbonus:
- 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro
- 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro
Ab 01.01.2024 sinkt der Bundesanteil auf:
- 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells
Ab 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
Die Vorteile bei der privaten PKW Nutzung von Dienstfahrzeugen (0,25%- und 0,5%-Regel) bleiben auch über den Jahreswechsel hinaus bestehen, auch für Hybridfahrzeuge ist die Begünstigung weiterhin möglich.
Die Vorteile bei der privaten PKW Nutzung von Dienstfahrzeugen (0,25%- und 0,5%-Regel) bleiben auch über den Jahreswechsel hinaus bestehen, auch für Hybridfahrzeuge ist die Begünstigung weiterhin möglich.